Der komplette Überblick

Altersvorsorgedepot 2027: Der komplette Überblick

Altersvorsorgedepot ab 2027: Förderung bis 540 €, Kinderzulage, Standarddepot, Kosten, Auszahlung und Riester-Wechsel – verständlich erklärt.

Aktualisiert am 16 Min. Lesezeit Redaktion AV-Depot.de
Kurz gesagtDas Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027 und ersetzt Riester für neue Verträge. Du sparst in ETFs oder Fonds, der Staat zahlt bis zu 540 € Grundzulage im Jahr plus 300 € je Kind. Ausgezahlt wird ab 65.
Inhalt
  1. Was ist das Altersvorsorgedepot?
  2. Gesetz und Zeitplan: Vom Entwurf zum Start 2027
  3. Wer gefördert wird
  4. Die Förderung im Detail
  5. Steuervorteil und Günstigerprüfung
  6. Welche Anlagen erlaubt sind
  7. Kosten und Kostendeckel
  8. Auszahlung ab 65
  9. Was passiert mit Riester?
  10. Anbieter: Wer bietet ein Altersvorsorgedepot an?
  11. Für wen sich das Altersvorsorgedepot lohnt
  12. Kritik am Altersvorsorgedepot
  13. Nächste Schritte

Ab dem 1. Januar 2027 gibt es in Deutschland eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge: das Altersvorsorgedepot. Es soll die Riester-Rente ablösen und ist deutlich einfacher, flexibler und renditeorientierter angelegt. Auf dieser Seite erfährst du alles Wichtige – von der Förderung über die erlaubten Anlagen bis zur Auszahlung im Alter.

Gut zu wissen: Alle Angaben beruhen auf dem verkündeten Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156). Stand: November 2026. Einzelheiten zur Umsetzung, etwa zu den konkreten Angeboten der Anbieter, können sich bis zum Start noch ändern.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein Wertpapierdepot, das speziell für die Altersvorsorge gedacht ist und vom Staat gefördert wird. Du zahlst regelmäßig Geld ein, der Staat legt Zulagen obendrauf, und das Geld wird zum Beispiel in Fonds oder ETFs angelegt. Ab 65 bekommst du das angesparte Vermögen nach und nach ausgezahlt.

Der große Unterschied zur Riester-Rente: Es gibt keine Pflicht zur Beitragsgarantie mehr. Bei Riester musste der Anbieter garantieren, dass zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen vorhanden sind. Das hat die Anlage stark eingeschränkt, weil ein großer Teil des Geldes in sichere, aber renditeschwache Anlagen fließen musste. Beim Altersvorsorgedepot darfst du selbst entscheiden, ob du eine Garantie möchtest oder lieber stärker auf Aktienfonds setzt.

Kurz zusammengefasst bietet das Altersvorsorgedepot:

  • Zulagen vom Staat: bis zu 540 € Grundzulage im Jahr, bis zu 300 € pro Kind und einmalig 200 € für junge Leute unter 25.
  • Steuervorteile: Beiträge können als Sonderausgaben abgesetzt werden, Erträge sind in der Ansparphase steuerfrei.
  • Freiere Anlage: Fonds und ETFs bis zur Risikoklasse 5 sowie Staatsanleihen sind erlaubt.
  • Ein einfaches Standardprodukt: Jeder Anbieter muss ein kostengünstiges Standarddepot anbieten.
  • Bindung bis zur Rente: Das Geld ist für das Alter bestimmt und in der Regel erst ab 65 verfügbar.

Wenn du wissen willst, wie sich das Altersvorsorgedepot von einem normalen ETF-Sparplan unterscheidet, lies unseren Vergleich Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan.

Gesetz und Zeitplan: Vom Entwurf zum Start 2027

Die rechtliche Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz. Es wurde im Bundestag und im Bundesrat beschlossen und ist im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit steht fest: Das Altersvorsorgedepot startet zum 1. Januar 2027.

Datum Schritt im Gesetzgebungsverfahren
17.12.2025 Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf
11.02.2026 Regierungsentwurf als Bundestagsdrucksache 21/4088
26.02.2026 Erste Lesung im Bundestag
27.03.2026 Bundestag beschließt das Gesetz in der Fassung des Finanzausschusses (Drs. 21/4996)
08.05.2026 Bundesrat stimmt zu (BR-Drs. 206/26)
26.05.2026 Gesetz ausgefertigt, verkündet im BGBl. 2026 I Nr. 156
01.01.2027 Start: Die neuen Regeln gelten
ab 2028 Regelungen für Wohnsitz im EU-/EWR-Ausland greifen

Im Bundestag stimmten CDU/CSU und SPD für das Gesetz. Die Linke stimmte dagegen, AfD und Grüne enthielten sich.

Was sich vom Entwurf zum Gesetz geändert hat

Im parlamentarischen Verfahren wurde der Entwurf an mehreren Stellen deutlich verbessert – vor allem bei der Förderung:

Punkt Regierungsentwurf Beschlossenes Gesetz
Grundzulage 30 Cent je Euro bis 1.200 € (ab 2029: 35 Cent), dann 20 Cent bis 1.800 € 50 Cent je Euro bis 360 €, dann 25 Cent bis 1.800 €
Maximale Grundzulage rund 480 € (ab 2029: 540 €) 540 € sofort ab 2027
Kinderzulage 25 Cent je Euro 1 € je Euro bis 300 € Eigenbeitrag
Kostendeckel Standarddepot 1,5 % 1,0 %
Selbstständige nicht förderberechtigt förderberechtigt, ebenso Mitglieder von Versorgungswerken

Wer gefördert wird

Nicht jeder bekommt Zulagen. Entscheidend ist, ob du unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt bist.

Unmittelbar förderberechtigt

Unmittelbar förderberechtigt sind vor allem Menschen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder vergleichbar abgesichert sind. Dazu gehören:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Rentenversicherungspflicht
  • Auszubildende
  • Mini- und Midijobber, die Rentenversicherungsbeiträge zahlen
  • Beamtinnen und Beamte, Richter und Soldaten
  • Landwirte
  • Versicherte der Künstlersozialkasse
  • Menschen, die Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld beziehen, wenn sie vorher versichert waren
  • Pflegepersonen und Eltern in Kindererziehungszeiten
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente

Neu im Altersvorsorgedepot: Auch Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke (etwa Ärztinnen, Anwälte oder Architektinnen) werden gefördert. Laut Finanztip gilt das für Selbstständige unter 67, die eine Steuererklärung abgeben. Mehr dazu im Ratgeber Altersvorsorgedepot für Selbstständige. Beamte finden Details unter Altersvorsorgedepot für Beamte.

Nicht förderberechtigt

Keine eigene Förderung bekommen zum Beispiel Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, und Hausfrauen oder Hausmänner ohne eigenen Anspruch. Letztere können aber unter Umständen über den Ehepartner mittelbar gefördert werden.

Mittelbar förderberechtigt: der Ehepartner

Ist dein Ehepartner selbst nicht förderberechtigt, du aber schon, kann er oder sie mittelbar gefördert werden. Dafür braucht der Ehepartner einen eigenen Vertrag und muss mindestens 120 € im Jahr einzahlen. Die Grundzulage ist dann auf höchstens 175 € begrenzt. Kinderzulagen sind möglich, einen Berufseinsteigerbonus gibt es für mittelbar Berechtigte nicht. Alles dazu im Ratgeber Ehepartner und mittelbare Förderung.

Die Förderung im Detail

Die Förderung besteht aus drei Bausteinen: Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus. Dazu kommt der Steuervorteil, den wir im nächsten Abschnitt erklären.

Die Grundzulage

Die Grundzulage ist einkommensunabhängig und hängt nur davon ab, wie viel du selbst einzahlst:

  • Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr bekommst du 50 % dazu – also bis zu 180 €.
  • Auf jeden weiteren Euro von 360,01 € bis 1.800 € bekommst du 25 % – also bis zu weitere 360 €.
  • Zusammen sind das maximal 540 € pro Jahr.

Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 € im Jahr. Gefördert werden höchstens 1.800 € Eigenbeitrag. Du darfst mehr einzahlen, nämlich bis zu 6.840 € pro Jahr und Vertrag, aber für alles über 1.800 € gibt es keine Zulage mehr. Du kannst auch zwei Verträge haben (zusammen bis zu 13.680 € im Jahr), die Förderung bleibt aber auf insgesamt 1.800 € Eigenbeitrag begrenzt.

Monatlicher Beitrag Eigenbeitrag pro Jahr Grundzulage pro Jahr
10 € 120 € 60 €
30 € 360 € 180 €
50 € 600 € 240 €
100 € 1.200 € 390 €
150 € 1.800 € 540 €
200 € 2.400 € 540 €

Gerade bei kleinen Beiträgen ist die Förderquote hoch: Wer 30 € im Monat einzahlt, bekommt die Hälfte noch einmal vom Staat dazu. Deine persönliche Förderung kannst du mit unserem Zulagenrechner ausrechnen.

Die Kinderzulage

Für jedes Kind, für das du Kindergeld bekommst, gibt es eine Kinderzulage von 1 € je Euro Eigenbeitrag, höchstens 300 € pro Kind und Jahr. Um die volle Kinderzulage zu bekommen, musst du also mindestens 300 € im Jahr (25 € im Monat) einzahlen.

Beispiel: Du zahlst 25 € im Monat ein, also 300 € im Jahr, und hast zwei kindergeldberechtigte Kinder. Dann bekommst du 150 € Grundzulage und 2 × 300 € = 600 € Kinderzulage. Zusammen sind das 750 € Förderung – mehr als das Doppelte deines eigenen Beitrags.

Wie Familien das Maximum herausholen, erklärt der Ratgeber Altersvorsorgedepot für Familien.

Der Berufseinsteigerbonus

Wer unter 25 ist, bekommt einmalig einen Bonus von 200 €. Für junge Leute ist das ein zusätzlicher Anreiz, früh anzufangen. Tipps dazu findest du im Ratgeber Altersvorsorgedepot für junge Leute und Berufseinsteiger.

Achtung: Zulagen gibt es nur, wenn du förderberechtigt bist und mindestens den Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr einzahlst. Die Zulagen werden in der Regel über deinen Anbieter bei der Zentralen Zulagenstelle beantragt.

Steuervorteil und Günstigerprüfung

Neben den Zulagen kannst du deine Beiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben nach § 10a Einkommensteuergesetz geltend machen. Absetzbar sind deine Eigenbeiträge bis 1.800 € im Jahr zuzüglich der Zulagen.

Das Finanzamt führt dann automatisch eine Günstigerprüfung durch: Es vergleicht, ob die Zulagen oder die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug für dich günstiger sind. Ist die Steuerersparnis höher, bekommst du die Differenz zusätzlich über die Steuererstattung. Die Zulagen bleiben trotzdem auf deinem Vertrag.

Für wen ist das interessant? Vor allem für Menschen mit höherem Einkommen und damit höherem Steuersatz. Bei Geringverdienern sind die Zulagen meist ohnehin der größere Vorteil.

Zum Vergleich: Bei der alten Riester-Rente lag der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug bei 2.100 €. Beim Altersvorsorgedepot bezieht sich der Abzug auf Eigenbeiträge bis 1.800 € plus Zulagen.

Ein weiterer Steuervorteil: In der Ansparphase sind die Erträge steuerfrei. Es fällt auch keine Vorabpauschale an, wie sie bei normalen ETF-Depots jedes Jahr berechnet wird. Versteuert wird erst bei der Auszahlung. Mehr dazu im Ratgeber Altersvorsorgedepot und Steuern.

Welche Anlagen erlaubt sind

Beim Altersvorsorgedepot gibt es drei grundsätzliche Varianten. Welche zu dir passt, hängt davon ab, wie viel Risiko du tragen möchtest und wie viel du selbst entscheiden willst.

Das freie Altersvorsorgedepot

Im freien Altersvorsorgedepot wählst du deine Anlagen selbst. Erlaubt sind:

  • Fonds und ETFs mit einer Risikoklasse (SRI) von 1 bis 5
  • Staatsanleihen von EU-Staaten sowie von Bund, Ländern und Gemeinden

Nicht erlaubt sind Fonds der Risikoklassen 6 und 7, Einzelaktien, Zertifikate und Kryptowährungen. Das Verbot von Einzelaktien wurde unter anderem von der Deutschen Börse kritisiert.

Die Risikoklasse (SRI, Summary Risk Indicator) reicht von 1 (sehr geringes Risiko) bis 7 (sehr hohes Risiko) und steht im Basisinformationsblatt jedes Fonds. Die meisten breit gestreuten globalen Aktien-ETFs haben die Risikoklasse 4 und sind damit erlaubt. Wie du passende ETFs findest, erklärt der Ratgeber ETF-Auswahl fürs Altersvorsorgedepot.

Das Standarddepot

Jeder Anbieter muss ein Standarddepot anbieten oder auf ein Standarddepot eines Partners verweisen. Es ist für Menschen gedacht, die sich nicht selbst um die Anlage kümmern wollen:

  • Es besteht aus zwei Fonds: einem risikoarmen Fonds (SRI 1 bis 2) und einem renditeorientierten Fonds (SRI 3 bis 5).
  • Vor dem Rentenbeginn wird schrittweise in den risikoärmeren Fonds umgeschichtet, damit Kursschwankungen kurz vor der Rente weniger ins Gewicht fallen.
  • Der Abschluss läuft digital und ohne Beratung.
  • Die Effektivkosten in der Ansparphase dürfen höchstens 1 % pro Jahr betragen.

Ausführlich erklärt im Ratgeber Standarddepot.

Garantieprodukte

Wer auf Sicherheit Wert legt, kann ein Garantieprodukt wählen. Hier garantiert der Anbieter, dass zum Rentenbeginn 80 % oder 100 % der eingezahlten Beiträge vorhanden sind. Der Preis für die Garantie: Ein Teil des Geldes muss sicher angelegt werden, die Renditechancen sind daher geringer.

Die drei Varianten im Vergleich

Merkmal Standarddepot Freies Altersvorsorgedepot Garantieprodukt
Anlage Zwei Fonds (SRI 1–2 und SRI 3–5) Fonds/ETFs SRI 1–5, Staatsanleihen Je nach Produkt, mit Garantie
Garantie Keine Keine 80 % oder 100 % der Beiträge
Eigene Auswahl Gering Hoch Gering
Umschichtung vor Rente Automatisch Selbst gesteuert Je nach Produkt
Kostendeckel Max. 1 % Effektivkosten Kein Deckel Kein Deckel
Muss angeboten werden Ja (oder Partner-Verweis) Nein Nein
Geeignet für Wenig Aufwand, digital Erfahrene Anleger Sicherheitsorientierte

Welche Variante sinnvoll ist, kann dir diese Seite nicht abnehmen – das hängt von deiner Lebenssituation ab. Mit dem Vergleichsrechner kannst du verschiedene Annahmen durchspielen.

Kosten und Kostendeckel

Kosten sind bei der Altersvorsorge einer der wichtigsten Punkte, weil sie sich über Jahrzehnte summieren. Die Verbraucherzentrale NRW rechnet vor, dass schon 1 % Kosten pro Jahr über 40 Jahre etwa ein Drittel der Erträge aufzehren können.

Wichtig zu wissen:

  • Einen gesetzlichen Kostendeckel gibt es nur beim Standarddepot: höchstens 1 % Effektivkosten pro Jahr in der Ansparphase.
  • Für freie Altersvorsorgedepots und Garantieprodukte gibt es keinen Deckel. Die Verbraucherzentrale NRW nennt für Premium-Angebote Kosten von 1,5 bis 2,5 %.
  • Die Effektivkosten fassen alle Kosten zusammen, also etwa Depotgebühren, Fondskosten (TER) und Vertriebskosten. Sie sind die beste Kennzahl für den Vergleich.

Kosten beim Anbieterwechsel

Du kannst den Anbieter jederzeit wechseln. In den ersten fünf Jahren dürfen der alte und der neue Anbieter jeweils höchstens 150 € verlangen. Danach ist der Wechsel für den abgebenden Anbieter kostenlos. Ein Produktwechsel beim selben Anbieter, etwa vom Standarddepot ins freie Depot, ist immer kostenlos. Mehr dazu im Ratgeber Anbieterwechsel.

Gut zu wissen: Die ersten Anbieter haben bereits sehr niedrige Kosten angekündigt, teils deutlich unter dem Deckel von 1 %. Diese Ankündigungen sind vorläufig. Vergleiche die endgültigen Konditionen, wenn die Produkte ab 2027 verfügbar sind.

Auszahlung ab 65

Das Altersvorsorgedepot ist für den Ruhestand gedacht. Deshalb gelten feste Regeln für die Auszahlung:

  • Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 (bei der alten Riester-Rente: 62) und spätestens mit 70.
  • Früher geht es nur, wenn du bereits eine gesetzliche Altersrente oder eine Pension beziehst.

Auszahlplan oder Leibrente

Standard ist ein Auszahlplan: Das Guthaben wird in Raten ausgezahlt, mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Die Höhe der Raten wird alle drei Jahre neu berechnet. Das restliche Geld bleibt währenddessen angelegt.

Alternativ kannst du eine Leibrente wählen. Sie wird lebenslang gezahlt, egal wie alt du wirst. Optional lässt sich eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren vereinbaren: Stirbst du in dieser Zeit, wird die Rente bis zum Ende der Garantiezeit weitergezahlt.

Teilkapital und Kleinbetragsabfindung

Zu Rentenbeginn kannst du dir bis zu 30 % des Guthabens auf einmal auszahlen lassen. Ist die monatliche Rente sehr klein, kann der Anbieter sie als Einmalbetrag abfinden. Die Grenze für diese Kleinbetragsabfindung liegt bei 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße (bisher 1 %).

Besteuerung im Alter

Weil die Ansparphase steuerfrei ist und die Beiträge gefördert wurden, wird die Auszahlung später versteuert (nachgelagerte Besteuerung):

  • Der geförderte Teil (aus geförderten Beiträgen, Zulagen und deren Erträgen) wird voll mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert (§ 22 Nr. 5 EStG). Eine Teilfreistellung wie bei normalen Aktienfonds gibt es nicht.
  • Für den ungeförderten Teil (Beiträge über der Förderung) gilt: Bei einer Leibrente wird nur der Ertragsanteil besteuert, bei Rentenbeginn mit 65 sind das 18 %. Beim Auszahlplan wird nur der Gewinn besteuert, und bei Auszahlung ab 62 nach mindestens 12 Jahren Laufzeit in der Regel nur die Hälfte davon.

Da im Alter das Einkommen oft niedriger ist, fällt der Steuersatz häufig geringer aus als im Berufsleben.

Schädliche Verwendung, Vererbung und Wohneigentum

Holst du Geld vor der Rente heraus oder nutzt es nicht wie vorgesehen, spricht man von schädlicher Verwendung. Dann musst du alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, und die Gewinne werden steuerpflichtig.

Im Todesfall kann das Guthaben förderunschädlich auf den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner übertragen werden.

Eine Ausnahme von der Bindung gibt es für Wohneigentum in der EU oder im EWR: Du kannst Geld für den Kauf, für eine Sondertilgung, eine energetische Sanierung oder einen altersgerechten Umbau entnehmen. Anbieter dürfen diese Möglichkeit allerdings ausschließen. Alles zur Auszahlung im Ratgeber Auszahlung des Altersvorsorgedepots. Wie viel monatlich herauskommen könnte, zeigt der Rentenrechner.

Was passiert mit Riester?

Das Altersvorsorgedepot löst die Riester-Rente ab. Ende 2024 gab es laut Bundesarbeitsministerium 14,97 Millionen Riester-Verträge, davon ruhte schätzungsweise ein Fünftel bis ein Viertel.

Für Riester-Sparer gilt:

  • Neue Riester-Verträge nach altem Recht können nur noch bis Ende 2026 abgeschlossen werden.
  • Bestehende Verträge laufen weiter und genießen Bestandsschutz.
  • Du kannst per Erklärung in die neuen Regeln wechseln oder dein Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Die bisher erhaltene Förderung bleibt dabei erhalten.
  • Schließt du einen neuen Vertrag nach neuem Recht ab, gelten die neuen Regeln auch für deinen alten Riester-Vertrag.
  • Der neue Anbieter ist nicht verpflichtet, eine Übertragung anzunehmen.
  • Der Wechsel ist mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende möglich.
  • Ein normales Wertpapierdepot kann nicht in ein Altersvorsorgedepot umgewandelt werden.

Achtung: Die Verbraucherzentrale NRW rät, alte Riester-Verträge nicht vorschnell aufzugeben. Gerade Familien mit geringem Einkommen und Kindern können bei Riester mit einem Sockelbetrag von 60 € im Jahr auskommen, beim Altersvorsorgedepot sind mindestens 120 € nötig.

Ob du behalten, wechseln oder beitragsfrei stellen solltest, erklärt der Ratgeber Riester-Vertrag behalten, wechseln oder kündigen.

Anbieter: Wer bietet ein Altersvorsorgedepot an?

Banken, Sparkassen, Neobroker, Fondsgesellschaften und Versicherer bereiten ihre Angebote vor. Im Herbst 2026 haben viele bereits Produkte angekündigt, teils mit Vormerkungslisten und sehr niedrigen Kosten im Standarddepot. Finanztip zählt bereits 54 angekündigte Depots.

Alle Angaben sind bis zum Start vorläufig. Eine Übersicht der bisherigen Ankündigungen findest du auf unserer Seite Anbieter. Wir bewerten dort keinen Anbieter als den besten, sondern listen die bekannten Konditionen neutral auf.

Für wen sich das Altersvorsorgedepot lohnt

Ob sich das Altersvorsorgedepot für dich lohnt, hängt von deiner Situation ab. Einige Gruppen profitieren aber besonders:

  • Geringverdiener und Teilzeitkräfte: Schon mit 30 € im Monat gibt es 50 % Zulage. Das ist eine hohe Förderquote, die unabhängig vom Einkommen ist.
  • Familien: Mit der Kinderzulage von bis zu 300 € pro Kind kann die Förderung den eigenen Beitrag deutlich übersteigen.
  • Junge Leute: Der Berufseinsteigerbonus von 200 € und der lange Anlagehorizont machen den Einstieg attraktiv.
  • Gutverdiener: Sie profitieren vor allem über die Günstigerprüfung und die steuerfreie Ansparphase.
  • Selbstständige: Sie sind erstmals förderberechtigt.

Weniger geeignet kann das Altersvorsorgedepot sein, wenn du das Geld vor der Rente möglicherweise brauchst. Dann ist ein frei verfügbares Depot oft die bessere Ergänzung. Einen Überblick über alle Argumente bietet der Ratgeber Vor- und Nachteile des Altersvorsorgedepots. Wenn du eine Betriebsrente hast oder angeboten bekommst, hilft der Vergleich Altersvorsorgedepot oder Betriebsrente.

Gut zu wissen: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Beratung. Wir empfehlen keine konkreten Produkte oder Anbieter.

Kritik am Altersvorsorgedepot

Das Gesetz ist breit diskutiert worden. Die wichtigsten Kritikpunkte:

  • Kostendeckel zu hoch: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte einen Kostendeckel von 0,5 % gefordert. Beschlossen wurde 1 % – und das nur für das Standarddepot.
  • Förderhöchstbetrag zu niedrig: Die Kreditwirtschaft wollte einen Förderhöchstbetrag von 3.500 €, gefördert werden aber nur 1.800 €.
  • Auszahlpläne zu kurz: Der Versicherungsverband GDV forderte Auszahlpläne bis 90 statt bis 85, damit das Geld auch bei hoher Lebenserwartung reicht.
  • Keine Einzelaktien: Die Deutsche Börse kritisierte das Verbot von Einzelaktien.
  • Alternative Modelle: Die Grünen hatten einen staatlich organisierten Bürgerfonds vorgeschlagen. Die Linke hält private Vorsorge grundsätzlich für gescheitert.
  • Öffentliches Standarddepot offen: Das Gesetz enthält eine Verordnungsermächtigung für ein öffentliches Standarddepot. Bis zum Herbst 2026 gibt es dazu aber noch keine Verordnung. Ob und wann es kommt, ist unklar.

Die Verbraucherzentrale NRW rät außerdem, nicht überstürzt abzuschließen, sich vor provisionsgetriebener Beratung in Acht zu nehmen und gegebenenfalls abzuwarten, ob ein öffentliches Standarddepot kommt.

Nächste Schritte

Bis zum Start am 1. Januar 2027 kannst du dich in Ruhe vorbereiten:

  1. Förderung berechnen: Mit dem Zulagenrechner siehst du, wie viel Zulage du bekommst.
  2. Rente abschätzen: Der Rentenrechner zeigt, was am Ende herauskommen könnte.
  3. Varianten vergleichen: Mit dem Vergleichsrechner stellst du das Altersvorsorgedepot einer Alternative gegenüber. Alle Rechner findest du unter Rechner.
  4. Riester prüfen: Hast du einen Riester-Vertrag, lies unseren Ratgeber zum Behalten, Wechseln oder Kündigen.
  5. Anbieter beobachten: Verfolge die Ankündigungen auf der Seite Anbieter und in unseren News.
  6. Eröffnung planen: Wie der Abschluss abläuft, erklärt der Ratgeber Altersvorsorgedepot eröffnen.

Für Kinder gibt es übrigens ein eigenes geplantes Modell: die Frühstart-Rente. Weitere Antworten findest du in unseren häufigen Fragen, Fachbegriffe im Glossar und alle Themen im Ratgeber.

Wie viel Zulage bekommst du?

Grundzulage, Kinderzulage und Steuervorteil in 30 Sekunden ausrechnen.

Zum Zulagenrechner

Häufige Fragen

Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot abschließen?

Das Altersvorsorgereformgesetz gilt ab dem 1. Januar 2027. Ab dann dürfen Anbieter zertifizierte Altersvorsorgedepots verkaufen. Einige Banken und Broker bieten schon jetzt eine Vormerkung an, verbindlich abschließen kannst du aber erst ab dem Start.

Wie viel Förderung bekomme ich maximal?

Die Grundzulage beträgt höchstens 540 € im Jahr. Dafür musst du 1.800 € pro Jahr (150 € im Monat) selbst einzahlen. Dazu kommen bis zu 300 € Kinderzulage je kindergeldberechtigtem Kind und einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus, wenn du unter 25 bist.

Wie viel muss ich mindestens einzahlen?

Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 € im Jahr, also 10 € im Monat. Dafür bekommst du bereits 60 € Grundzulage. Wer weniger einzahlt, erhält keine Zulagen.

Ist das Altersvorsorgedepot dasselbe wie ein normales ETF-Depot?

Nein. Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich geförderter Vertrag mit festen Regeln: Das Geld ist bis zur Rente gebunden, es sind nur bestimmte Anlagen erlaubt und die Auszahlung wird später besteuert. Ein normales Depot ist frei verfügbar, bekommt aber keine Zulagen. Ein bestehendes Depot lässt sich nicht in ein Altersvorsorgedepot umwandeln.

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?

Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und behalten ihren Bestandsschutz. Du kannst sie aber auch per Erklärung in die neuen Regeln wechseln oder das Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Bereits erhaltene Förderung bleibt dabei erhalten.

Kann ich mein Geld vor der Rente herausholen?

Grundsätzlich nicht. Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65. Wer vorher Geld entnimmt, macht eine schädliche Verwendung und muss Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Ausnahme ist die Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum, sofern dein Anbieter das zulässt.

Welche Kosten darf ein Altersvorsorgedepot haben?

Nur für das Standarddepot gibt es einen Kostendeckel: In der Ansparphase dürfen die Effektivkosten höchstens 1 % pro Jahr betragen. Für freie Altersvorsorgedepots und Garantieprodukte gibt es keinen Deckel. Vergleiche deshalb die Effektivkosten genau.

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Selbstständige?

Neu ist, dass auch Selbstständige mit Gewerbe- oder freiberuflichen Einkünften gefördert werden. Laut Finanztip gilt das für Selbstständige unter 67, die eine Steuererklärung abgeben. Ob es sich lohnt, hängt wie bei allen von Beitrag, Kosten und Steuersatz ab.

Quellen

  1. Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt Reform der privaten Altersvorsorge (27.03.2026)
  2. Deutsche Rentenversicherung: Bundesrat billigt Reform der privaten Altersvorsorge (08.05.2026)
  3. Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
  4. Haufe: Altersvorsorgereformgesetz
  5. Finanztip: Altersvorsorgedepot
  6. Stiftung Warentest: Altersvorsorgedepot
  7. Verbraucherzentrale NRW: Altersvorsorgedepot

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand siehe oben.