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Die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren. Standard ist ein Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Alternativ kannst du eine lebenslange Leibrente wählen. Zu Beginn darfst du bis zu 30 % als Einmalbetrag entnehmen. Der geförderte Teil wird im Alter voll mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert.
In diesem Ratgeber erfährst du, wie die Auszahlphase abläuft, welche Varianten es gibt und worauf du bei Steuern und Vererbung achten solltest. Grundlage ist das verkündete Altersvorsorgereformgesetz (Stand: November 2026). Einen Überblick über das ganze Produkt findest du auf unserer Hauptseite zum Altersvorsorgedepot.
Ab wann beginnt die Auszahlung?
Das Gesetz legt einen festen Zeitrahmen fest. Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 Jahren und spätestens mit 70 Jahren. Bei Riester-Verträgen nach altem Recht war ein Beginn ab 62 möglich, hier gibt es also eine deutliche Änderung.
Früher als mit 65 kommst du nur an das Geld, wenn du bereits eine gesetzliche Altersrente oder eine Pension beziehst. Wer zum Beispiel mit 63 regulär in Rente geht, kann dann auch die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot starten.
Achtung: Kündigst du den Vertrag vor Rentenbeginn oder lässt du dir das Geld vorzeitig auszahlen, gilt das als „schädliche Verwendung“. Dann musst du alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, und die Gewinne werden steuerpflichtig.
Früher oder später starten?
Ein späterer Start zwischen 65 und 70 kann sinnvoll sein, wenn du noch arbeitest oder andere Einkünfte hast. Das Kapital bleibt dann länger angelegt. Gleichzeitig verkürzt sich der Zeitraum, in dem du Auszahlungen bekommst. Eine pauschal richtige Antwort gibt es nicht. Wie sich unterschiedliche Startzeitpunkte auswirken können, kannst du mit unserem Rentenrechner durchspielen.
Die Auszahlungsvarianten im Überblick
Für die Auszahlphase gibt es zwei Grundformen, die sich mit einer Teilkapitalauszahlung kombinieren lassen.
| Variante | Wie funktioniert sie? | Dauer | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Auszahlplan | Das Depot wird in Raten entnommen, der Rest bleibt angelegt | mindestens bis 85 | Rate wird alle 3 Jahre neu berechnet |
| Leibrente | Das Kapital wird in eine lebenslange Rente umgewandelt | lebenslang | optional mit 10 oder 20 Jahren Rentengarantiezeit |
| Teilkapital | Einmalbetrag zu Beginn der Auszahlphase | einmalig | bis zu 30 % des Kapitals |
Auszahlplan bis mindestens 85
Beim Auszahlplan bleibt dein Geld weiter investiert. Du bekommst regelmäßige Raten, die so berechnet werden, dass das Kapital mindestens bis zum 85. Lebensjahr reicht. Die Höhe der Rate wird alle drei Jahre neu berechnet.
Das hat Vor- und Nachteile. Laufen die Märkte gut, kann deine Rate steigen. Laufen sie schlecht, kann sie bei der nächsten Neuberechnung sinken. Du trägst also auch im Alter ein gewisses Anlagerisiko. Beim Standarddepot wird das Kapital vor Rentenbeginn schrittweise in einen risikoarmen Fonds umgeschichtet, um Schwankungen zu verringern.
Ein Vorteil: Was beim Auszahlplan am Ende übrig bleibt, verfällt nicht. Das spielt vor allem bei der Vererbung eine Rolle (siehe unten).
Leibrente: lebenslange Sicherheit
Mit einer Leibrente wandelst du dein Kapital in eine Rente um, die bis zu deinem Lebensende gezahlt wird. Das schützt dich vor dem sogenannten Langlebigkeitsrisiko, also davor, dass das Geld aufgebraucht ist, solange du noch lebst.
Optional kannst du eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren vereinbaren. Stirbst du innerhalb dieser Zeit, wird die Rente bis zum Ende der Garantiezeit weitergezahlt, etwa an Hinterbliebene. Eine Garantiezeit kostet in der Regel etwas Rendite, weil der Anbieter dieses Risiko einpreist.
Gut zu wissen: Die Leibrente ist beim Altersvorsorgedepot optional. Bei Riester alt war eine lebenslange Absicherung deutlich stärker vorgeschrieben. Die neue Regelung gibt dir mehr Wahlfreiheit.
Bis zu 30 % als Teilkapital
Zu Beginn der Auszahlphase kannst du dir bis zu 30 % deines angesparten Kapitals auf einmal auszahlen lassen. Das kann nützlich sein, etwa für eine Renovierung, ein neues Auto oder als Reserve. Der Rest fließt dann über den Auszahlplan oder die Leibrente.
Bedenke: Die Teilauszahlung ist ebenfalls steuerpflichtig. Fällt sie in ein Jahr mit hohen sonstigen Einkünften, kann der Steuersatz entsprechend höher ausfallen.
Kleinbetragsabfindung bei kleinen Renten
Ist die monatliche Rente aus deinem Vertrag sehr klein, kann der Anbieter sie mit einer Einmalzahlung abfinden. Die Grenze liegt bei 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße in der Sozialversicherung. Bisher lag sie bei 1 %, die Grenze wurde also angehoben.
Die Bezugsgröße wird jedes Jahr neu festgelegt. Wie hoch die Abfindungsgrenze bei deinem Rentenbeginn genau ist, steht also erst später fest. Betroffen sind vor allem Menschen, die nur kurz oder mit sehr kleinen Beträgen eingezahlt haben.
So wird die Auszahlung besteuert
Das Altersvorsorgedepot folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. In der Ansparphase ist alles steuerfrei, es fällt auch keine Vorabpauschale an. Erst die Auszahlungen im Alter werden versteuert. Ausführlich erklären wir das im Ratgeber Altersvorsorgedepot und Steuern.
Geförderter Teil: voller persönlicher Steuersatz
Alles, was auf geförderten Beiträgen, Zulagen und den Erträgen daraus beruht, wird im Alter voll mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG). Die Teilfreistellung von 30 %, die es bei Aktienfonds in einem normalen Depot gibt, gilt hier nicht.
Viele Menschen haben im Ruhestand ein niedrigeres Einkommen als im Berufsleben. Dann kann der persönliche Steuersatz im Alter niedriger sein. Garantiert ist das aber nicht, denn es hängt von deinen gesamten Einkünften im Alter ab, etwa von gesetzlicher Rente, Betriebsrente oder Mieteinnahmen.
Ungeförderter Teil: günstigere Regeln
Zahlst du mehr ein als die geförderten 1.800 € pro Jahr, entsteht ein ungeförderter Teil. Für ihn gelten andere Regeln:
| Auszahlform | Was wird besteuert? |
|---|---|
| Leibrente | nur der Ertragsanteil, bei Beginn mit 65 sind das 18 % der Rente |
| Auszahlplan | nur der Gewinn; ab 62 und nach 12 Jahren Laufzeit in der Regel nur zur Hälfte |
Diese Unterscheidung ist kompliziert, und die genaue Umsetzung beim Anbieter bleibt abzuwarten. Der Anbieter muss dir aber mitteilen, welche Beträge auf welche Weise steuerpflichtig sind.
Vererbung: Was passiert im Todesfall?
Stirbst du vor oder während der Auszahlphase, kommt es darauf an, wer das Guthaben erbt.
- Ehe- oder eingetragene Lebenspartner: Die Übertragung auf den Partner ist förderunschädlich. Die Förderung bleibt erhalten. Wie die Übertragung im Detail abläuft, etwa in einen eigenen Vertrag des Partners, regeln die Anbieter.
- Andere Erben, zum Beispiel Kinder: Hier gilt die Auszahlung als schädliche Verwendung. Die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert, der Rest geht an die Erben.
Bei einer Leibrente ohne Garantiezeit kann im Todesfall wenig oder nichts übrig bleiben. Beim Auszahlplan ist das noch vorhandene Kapital dagegen vererbbar. Wenn dir die Absicherung von Angehörigen wichtig ist, solltest du das bei der Wahl der Auszahlform berücksichtigen.
Sonderfall Wohneigentum
Auch beim Altersvorsorgedepot kannst du Kapital für selbst genutztes Wohneigentum in der EU oder im EWR entnehmen. Möglich sind auch Sondertilgungen, energetische Sanierungen und altersgerechte Umbauten. Allerdings dürfen Anbieter diese Möglichkeit ausschließen. Schau also vor dem Abschluss in die Vertragsbedingungen, wenn dir diese Option wichtig ist.
Anbieter für die Auszahlphase wechseln
Laut Stiftung Warentest ist auch zu Rentenbeginn noch ein Wechsel zu einem anderen Anbieter möglich. Das kann sich lohnen, wenn ein anderer Anbieter bessere Konditionen für den Auszahlplan oder die Leibrente bietet. Welche Kosten und Fristen dabei gelten, erklären wir im Ratgeber Altersvorsorgedepot Anbieter wechseln.
Checkliste vor Rentenbeginn
Ein paar Jahre vor dem Start der Auszahlung solltest du dir Zeit für folgende Fragen nehmen:
- Wann möchtest du die Auszahlung starten, mit 65 oder später?
- Brauchst du einen Teil des Geldes auf einmal (bis 30 %)?
- Ist dir lebenslange Sicherheit (Leibrente) oder Flexibilität und Vererbbarkeit (Auszahlplan) wichtiger?
- Welche anderen Einkünfte hast du im Alter, und wie wirken sie sich auf deinen Steuersatz aus?
- Bietet dein Anbieter gute Konditionen für die Auszahlphase, oder lohnt ein Wechsel?
Weitere Antworten auf häufige Fragen findest du in unseren FAQ, Fachbegriffe erklärt das Glossar.
Was wird aus deinem Depot?
Endkapital und monatliche Auszahlung ab 65 in drei Szenarien.
Häufige Fragen
Kann ich mir das Altersvorsorgedepot komplett auf einmal auszahlen lassen?
Nein, eine komplette Einmalauszahlung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Zu Beginn der Auszahlphase sind bis zu 30 % als Teilkapital möglich, der Rest fließt als Auszahlplan oder Leibrente. Nur sehr kleine Renten unterhalb der Kleinbetragsgrenze können abgefunden werden.
Was passiert, wenn ich vor 65 an das Geld will?
Eine Kündigung oder Auszahlung vor Rentenbeginn gilt als schädliche Verwendung. Dann musst du Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, und die Gewinne werden steuerpflichtig. Ausnahme: Du beziehst bereits eine gesetzliche Altersrente oder Pension.
Muss ich auf die Auszahlungen Krankenversicherungsbeiträge zahlen?
Das hängt von deinem Versicherungsstatus im Alter ab und ist im Einzelfall zu prüfen. Kläre die Frage am besten mit deiner Krankenkasse, bevor die Auszahlung beginnt.
Kann ich den Rentenbeginn nach hinten verschieben?
Ja, innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Die Auszahlung muss spätestens mit 70 beginnen. Wer länger wartet, lässt das Geld länger investiert, hat aber auch weniger Auszahlungsjahre.
Quellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand siehe oben.