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Ein Altersvorsorgedepot kannst du ab dem 1. Januar 2027 eröffnen. Viele Banken und Broker bieten schon jetzt Vormerklisten an. Der Weg zum Depot ist überschaubar: Förderberechtigung prüfen, Anbieter nach Kosten auswählen, Anlageform festlegen, Antrag stellen und legitimieren, Zulagen beantragen und eine Sparrate einrichten. Im Folgenden erklären wir jeden Schritt.
Dieser Ratgeber beruht auf dem verkündeten Altersvorsorgereformgesetz, Stand: November 2026. Wie das Produkt grundsätzlich funktioniert, liest du auf unserer Hauptseite zum Altersvorsorgedepot.
Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot eröffnen?
Das Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2027. Vorher sind keine Abschlüsse möglich. Neue Riester-Verträge nach altem Recht gibt es nur noch bis Ende 2026.
Viele Anbieter haben ihr Angebot bereits angekündigt, darunter Neobroker, Direktbanken, Fondsgesellschaften und Versicherer. Die Konditionen sind aber vorläufig. Eine Übersicht mit dem aktuellen Stand findest du auf unserer Seite Anbieter.
Gut zu wissen: Ein Eintrag auf einer Vormerkliste ist in der Regel noch kein Vertragsabschluss. Du kannst dir also in Ruhe ansehen, welche Konditionen am Ende tatsächlich gelten. Die Verbraucherzentrale NRW rät ausdrücklich, nicht überstürzt abzuschließen.
Altersvorsorgedepot eröffnen in 7 Schritten
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Förderberechtigung prüfen
Die Zulagen bekommst du nur, wenn du förderberechtigt bist. Unmittelbar förderberechtigt sind unter anderem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Azubis, Mini- und Midijobber mit Rentenversicherungsbeiträgen, Beamte, Richter und Soldaten. Neu dazu kommen Selbstständige mit Gewerbe- oder freiberuflichen Einkünften sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke.
Nicht förderberechtigt sind etwa Minijobber, die sich von der Rentenversicherung befreit haben. Ehepartner ohne eigenen Anspruch können unter Umständen mittelbar gefördert werden. Details dazu findest du in unseren Ratgebern für Selbstständige, Beamte und mittelbar förderberechtigte Ehepartner.
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Anbieter wählen und auf die Kosten achten
Die Kosten sind der wichtigste Unterschied zwischen den Anbietern. Für das Standarddepot gilt ein Kostendeckel: Die Effektivkosten in der Ansparphase dürfen im Schnitt höchstens 1 % pro Jahr betragen. Für alle anderen Produkte gibt es keinen Kostendeckel.
Das klingt nach wenig, summiert sich aber. Laut Verbraucherzentrale NRW können selbst 1 % Kosten über 40 Jahre rund ein Drittel der Erträge kosten. Für Premium-Produkte rechnet sie mit 1,5 bis 2,5 %. Vergleiche daher genau: Depotgebühr, Fondskosten (TER), Ausgabeaufschläge und Kosten in der Auszahlphase.
Achte auch darauf, ob dir ein Berater ein Produkt mit Provision verkaufen möchte. Die Verbraucherzentrale NRW warnt ausdrücklich vor Provisionsberatung. Mit dem Vergleichsrechner kannst du sehen, wie stark sich Kostenunterschiede auswirken können.
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Standarddepot oder eigene ETF-Auswahl
Jeder Anbieter muss ein Standarddepot anbieten oder auf einen Partner verweisen. Es besteht aus zwei vorgegebenen Fonds: einem risikoarmen (SRI 1–2) und einem chancenorientierten (SRI 3–5). Vor Rentenbeginn wird schrittweise in den risikoarmen Fonds umgeschichtet. Das Standarddepot ist digital und ohne Beratung erhältlich. Mehr dazu im Ratgeber Standarddepot.
Alternativ kannst du Fonds und ETFs selbst auswählen, sofern der Anbieter das ermöglicht. Erlaubt sind Fonds der Risikoklassen SRI 1 bis 5 sowie bestimmte Staatsanleihen. Einzelaktien, Zertifikate und Kryptowerte sind ausgeschlossen. Welche Fondsarten infrage kommen, erklären wir im Ratgeber Altersvorsorgedepot: welche ETFs?.
Wer eine Garantie möchte, kann stattdessen ein Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie wählen. Diese werden meist von Versicherern angeboten.
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Antrag stellen und legitimieren
Die Eröffnung läuft bei den meisten Banken und Brokern online. Du gibst deine persönlichen Daten an, bei geförderten Verträgen in der Regel auch deine Steuer-Identifikationsnummer. Anschließend musst du dich legitimieren, wie bei jeder Kontoeröffnung, etwa per Video-Ident oder einem anderen Verfahren des Anbieters.
Lies vor dem Abschluss die Vertragsbedingungen. Prüfe zum Beispiel, ob der Anbieter die Entnahme für Wohneigentum zulässt, denn Anbieter dürfen das ausschließen.
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Zulagen beantragen
Damit die staatlichen Zulagen auf deinem Depot landen, müssen sie beantragt werden. Das läuft in der Regel über den Anbieter, wie bei Riester. Bei Riester konnte man dem Anbieter einen sogenannten Dauerzulageantrag erteilen. Dann beantragte der Anbieter die Zulage jedes Jahr automatisch. Wie genau das Verfahren beim Altersvorsorgedepot ausgestaltet wird, solltest du bei deinem Anbieter nachfragen.
Wichtig: Änderungen wie die Geburt eines Kindes, eine Heirat oder ein neuer Job solltest du dem Anbieter mitteilen. Sonst kann die Zulage falsch berechnet werden. Für Kinder gibt es eine eigene Kinderzulage, mehr dazu im Ratgeber Familien und Kinderzulage.
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Sparrate festlegen
Um überhaupt eine Zulage zu bekommen, musst du mindestens 120 € pro Jahr (10 € im Monat) selbst einzahlen. Gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 € im Jahr. Je Vertrag kannst du bis zu 6.840 € pro Jahr einzahlen, davon sind 5.040 € ungefördert.
So hoch fällt die Grundzulage bei verschiedenen Sparraten aus:
Monatlicher Eigenbeitrag Jahresbeitrag Grundzulage pro Jahr 10 € 120 € 60 € 30 € 360 € 180 € 50 € 600 € 240 € 100 € 1.200 € 390 € 150 € 1.800 € 540 € 200 € 2.400 € 540 € Auf die ersten 360 € gibt es 50 % Zulage, auf den Teil bis 1.800 € noch 25 %. Unter 25-Jährige erhalten zusätzlich einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus. Deine persönliche Förderung kannst du mit dem Zulagenrechner berechnen.
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Steuererklärung mit Anlage AV
Deine Eigenbeiträge kannst du zusätzlich als Sonderausgaben geltend machen (§ 10a EStG), und zwar bis 1.800 € zuzüglich der Zulagen. Dafür nutzt du in der Steuererklärung die Anlage AV. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob die Steuerersparnis höher ist als deine Zulage (Günstigerprüfung). Ist das der Fall, bekommst du die Differenz über die Steuererklärung erstattet.
Das lohnt sich vor allem bei mittleren und höheren Einkommen. Mehr dazu im Ratgeber Altersvorsorgedepot und Steuern.
Häufige Fehler bei der Eröffnung
Einige Stolperfallen lassen sich leicht vermeiden:
- Zu wenig einzahlen: Unter 120 € im Jahr gibt es keine Zulage. Richte am besten einen Dauerauftrag oder Sparplan ein, der diese Grenze sicher erreicht.
- Kosten übersehen: Außerhalb des Standarddepots gibt es keinen Kostendeckel. Lass dir die Effektivkosten zeigen.
- Zu früh entscheiden: Die Angebote sind teilweise noch vorläufig. Ein Vergleich nach dem Start kann sich lohnen. Später ist ein Anbieterwechsel zwar möglich, kann in den ersten fünf Jahren aber Kosten verursachen.
- Kündigen statt wechseln: Eine Kündigung vor Rentenbeginn ist schädlich, du verlierst Zulagen und Steuervorteile. Wer unzufrieden ist, sollte besser den Anbieter wechseln.
Was ist mit meinem Riester-Vertrag?
Hast du bereits einen Riester-Vertrag, läuft er mit Bestandsschutz weiter. Du kannst ihn per Erklärung in die neue Förderung überführen oder das Guthaben auf ein Altersvorsorgedepot übertragen. Die bisher erhaltene Förderung bleibt dabei erhalten. Was in deiner Situation sinnvoll sein kann, erklären wir im Ratgeber Riester-Vertrag behalten, wechseln oder kündigen.
Fazit
Ein Altersvorsorgedepot zu eröffnen ist kein großer Aufwand. Entscheidend sind zwei Dinge: Du solltest förderberechtigt sein, und du solltest einen Anbieter mit niedrigen Kosten wählen. Wer sich bis zum Start am 1. Januar 2027 informiert und die Angebote vergleicht, kann dann gezielt abschließen. Antworten auf weitere Fragen findest du in unseren FAQ.
Wie viel Zulage bekommst du?
Grundzulage, Kinderzulage und Steuervorteil in 30 Sekunden ausrechnen.
Häufige Fragen
Kann ich das Altersvorsorgedepot schon 2026 abschließen?
Nein. Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Bis dahin kannst du dich bei vielen Anbietern nur auf eine Vormerkliste setzen lassen.
Kann ich mein bestehendes ETF-Depot in ein Altersvorsorgedepot umwandeln?
Nein, ein normales Depot lässt sich nicht in ein Altersvorsorgedepot umwandeln. Du musst einen neuen, eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen.
Wie viele Altersvorsorgedepots darf ich haben?
Du kannst zwei Verträge abschließen. Gefördert werden insgesamt aber nur Eigenbeiträge bis 1.800 € pro Jahr, egal wie viele Verträge du hast.
Brauche ich für die Eröffnung eine Beratung?
Nicht zwingend. Das Standarddepot wird digital ohne Beratung angeboten. Wenn du beraten werden möchtest, achte darauf, ob die Beratung über Provisionen bezahlt wird.
Quellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand siehe oben.