Frühstart-Rente

Frühstart-Rente: 10 € im Monat fürs Kind – so funktioniert sie

Frühstart-Rente ab 2027: 10 € im Monat vom Staat für Kinder von 6 bis 18. Wer sie bekommt, wie das Geld angelegt wird und was noch offen ist.

Aktualisiert am 8 Min. Lesezeit Redaktion AV-Depot.de
Kurz gesagtDer Staat will ab 2027 für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Geburtstag 10 € im Monat in ein Vorsorgedepot einzahlen. Der Bundestag hat am 16.10.2026 zugestimmt, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus (Stand: November 2026).
Inhalt
  1. Der Stand im Gesetzgebungsverfahren
  2. Wer bekommt die Frühstart-Rente?
  3. So funktioniert die Frühstart-Rente
  4. Was kann daraus werden? Die Modellrechnung des BMF
  5. Kritik und Kosten für den Staat
  6. Frühstart-Rente und Altersvorsorgedepot: Was ist der Unterschied?
  7. Häufige Missverständnisse
  8. Was Eltern jetzt tun können

Mit der Frühstart-Rente will der Staat schon für Kinder den Grundstein für die private Altersvorsorge legen: Für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren sollen jeden Monat 10 € in einen Vorsorgevertrag fließen. Das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt und steht grundsätzlich erst zur Rente zur Verfügung.

Achtung: Die Frühstart-Rente ist noch nicht endgültig beschlossen. Der Bundestag hat das Gesetz am 16.10.2026 verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus, die Frist läuft am 20.11.2026 ab. Geplant ist der Start zum 1. Januar 2027. Stand: November 2026. Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf dem Gesetzesbeschluss des Bundestags und können sich noch ändern.

Der Stand im Gesetzgebungsverfahren

Die Frühstart-Rente ist ein eigenes Gesetz und gehört nicht zum bereits verkündeten Altersvorsorgereformgesetz. Sie baut aber auf dessen Regeln auf, vor allem auf dem Standarddepot.

Datum Schritt
12.08.2026 Bundeskabinett beschließt den Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/7864)
25.09.2026 Stellungnahme des Bundesrats
16.10.2026 Bundestag beschließt das Gesetz (Drs. 21/8606)
30.10.2026 Gesetzesbeschluss geht an den Bundesrat (BR-Drs. 619/26)
20.11.2026 Fristablauf für die Zustimmung des Bundesrats
01.01.2027 Geplantes Inkrafttreten
01.01.2028 Geplanter Start des Sondervermögens Frühstartrente

Im Bundestag stimmten CDU/CSU und SPD dafür, Grüne und Linke dagegen, die AfD enthielt sich. Weil es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt, kann es nur in Kraft treten, wenn auch der Bundesrat zustimmt.

Wer bekommt die Frühstart-Rente?

Gefördert werden Kinder, die

  • zwischen dem 6. und dem 18. Geburtstag sind,
  • ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und
  • eine Steuer-Identifikationsnummer besitzen.

Die Frühstart-Rente startet nicht für alle Kinder gleichzeitig. Den Anfang macht der Jahrgang, der 2026 sechs Jahre alt wird – also Kinder mit Geburtsjahr 2020. Für sie soll es die Beiträge rückwirkend für 2026 geben. Danach kommt jedes Jahr ein neuer Jahrgang hinzu.

Geburtsjahrgang 6. Geburtstag im Jahr Staatliche Beiträge
2019 und früher 2025 und früher keine
2020 2026 ab 2026 (rückwirkend)
2021 2027 ab 2027
2022 2028 ab 2028
2023 2029 ab 2029
2024 2030 ab 2030
2025 und später ab 2031 jeweils ab dem Jahr des 6. Geburtstags

Die Zahlungen laufen jeweils bis zum 18. Geburtstag. Wie genau und zu welchen Terminen die Beiträge gutgeschrieben werden, regelt die Umsetzung. Das Sondervermögen für Kinder ohne eigenen Vertrag soll erst zum 1.1.2028 starten.

Gut zu wissen: Ältere Kinder (Jahrgang 2019 und früher) gehen leer aus. Sie können zwar einen Frühstart-Vertrag abschließen und von Eltern oder Großeltern besparen lassen, der Staat zahlt aber nichts dazu.

So funktioniert die Frühstart-Rente

Vereinfacht läuft die Frühstart-Rente nach den geplanten Regeln in vier Schritten ab:

  1. Anspruch entsteht: Ab dem Jahr, in dem dein Kind sechs wird, zahlt der Staat 10 € im Monat ein.
  2. Anlage: Das Geld fließt entweder in einen Vertrag, den du als Elternteil für dein Kind abschließt, oder in das staatliche Sondervermögen.
  3. Ansparphase: Bis zum 18. Geburtstag kommen die staatlichen Beiträge hinzu. Eigene Zuzahlungen sind jederzeit möglich.
  4. Ab 18: Dein Kind kann das Guthaben in einen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen und selbst weitersparen. Ausgezahlt wird grundsätzlich ab 65.

Wie die Beiträge technisch beim Vertrag ankommen und welche Stelle sie überweist, ist im Detail noch nicht abschließend bekannt.

Eltern schließen einen Vertrag ab

Die Eltern können für ihr Kind einen zertifizierten Vertrag abschließen. Er folgt den Regeln des Standarddepots aus dem Altersvorsorgedepot: Das Geld wird in Fonds angelegt, der Abschluss ist digital und ohne Beratung möglich. Auf den Frühstart-Teil dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden.

Einige Anbieter haben bereits angekündigt, die Frühstart-Rente anbieten zu wollen. Auf der Seite Anbieter findest du die bisherigen Ankündigungen.

Ohne Vertrag: das Sondervermögen Frühstartrente

Schließen die Eltern keinen Vertrag ab, verfällt das Geld nicht sofort. Es wird dann kollektiv im Sondervermögen „Frühstartrente“ angelegt. Dieses wird über die Bundesbank verwaltet und soll breit gestreut in globale Aktien beziehungsweise Aktienfonds investieren.

Das angesparte Guthaben kann später als Startkapital in einen eigenen Vertrag übertragen werden. Voraussetzung ist, dass dieser Vertrag bis zum 35. Lebensjahr abgeschlossen wird. Danach verfällt der Anspruch.

Eigene Einzahlungen

Neben den staatlichen 10 € im Monat dürfen Eltern, Großeltern oder andere Personen zusätzlich einzahlen – bis zu 6.840 € im Jahr. Diese Einzahlungen sind allerdings nicht steuerlich absetzbar. Wichtig: Auch dieses Geld ist bis zur Rente gebunden. Wer für das Kind flexibel sparen möchte, etwa für Ausbildung oder Führerschein, braucht dafür eine andere Lösung.

Gesperrt bis zur Rente

Das Guthaben der Frühstart-Rente ist ausschließlich für das Alter bestimmt:

  • Es ist nicht pfändbar und nicht beleihbar.
  • Die Auszahlung beginnt grundsätzlich ab 65.
  • Die Erträge bleiben bis dahin steuerfrei.

Übertragung ab 18

Mit dem 18. Geburtstag endet die staatliche Förderung über die Frühstart-Rente. Ab dann kann das Kind das Guthaben in einen normalen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen, also zum Beispiel in ein eigenes Altersvorsorgedepot. Dort kann es selbst weiter einzahlen und die regulären Zulagen nutzen, etwa den Berufseinsteigerbonus von 200 € für unter 25-Jährige.

Was kann daraus werden? Die Modellrechnung des BMF

Über zwölf Jahre zahlt der Staat insgesamt 12 × 120 € = 1.440 € ein. Das Bundesfinanzministerium hat in einer Modellrechnung gezeigt, was daraus durch Anlage am Kapitalmarkt werden könnte:

Zeitpunkt Ergebnis laut BMF-Modellrechnung
Staatliche Einzahlungen insgesamt (6 bis 18) 1.440 €
Guthaben mit 18 rund 2.200 €
Guthaben bis zur Rente rund 53.000 €

Die Werte beruhen auf Annahmen zur Wertentwicklung. Sie sind keine Garantie. Je nach Entwicklung der Börsen kann am Ende mehr oder weniger herauskommen. Wichtig für das hohe Endergebnis ist die sehr lange Anlagedauer von rund 60 Jahren.

Was mit eigenen Zuzahlungen möglich wäre, kannst du mit unserem Frühstart-Rente-Rechner durchrechnen.

Kritik und Kosten für den Staat

Die Frühstart-Rente kostet den Bundeshaushalt Geld. Nach den Angaben im Gesetzgebungsverfahren entstehen Mehrkosten von 198 Millionen € im Jahr 2027, die bis 2030 auf 411 Millionen € steigen, weil jedes Jahr ein neuer Jahrgang hinzukommt.

Kritisch diskutiert werden vor allem diese Punkte:

  • Kleiner Betrag: 10 € im Monat sind überschaubar. Der große Effekt entsteht erst durch die lange Laufzeit.
  • Ungleichheit: Familien, die zusätzlich einzahlen können, profitieren stärker. Zuzahlungen bringen allerdings keinen Steuervorteil.
  • Lange Bindung: Das Geld steht erst ab 65 zur Verfügung. Für Ausbildung oder Studium hilft es nicht.
  • Ältere Kinder gehen leer aus: Kinder, die vor 2020 geboren sind, bekommen keine staatlichen Beiträge.
  • Politischer Streit: Grüne und Linke stimmten im Bundestag dagegen, die AfD enthielt sich.

Gut zu wissen: Ob die Frühstart-Rente wie geplant kommt, entscheidet sich mit der Abstimmung im Bundesrat. Wir aktualisieren diese Seite, sobald es Neuigkeiten gibt. Aktuelle Meldungen findest du in unseren News.

Frühstart-Rente und Altersvorsorgedepot: Was ist der Unterschied?

Beide Modelle hängen eng zusammen, sind aber nicht dasselbe. Das Altersvorsorgedepot ist ein Vertrag für Erwachsene, in den du selbst einzahlst und für den du Zulagen bekommst. Die Frühstart-Rente ist ein staatlicher Beitrag für Kinder, für den niemand selbst etwas einzahlen muss.

Merkmal Frühstart-Rente Altersvorsorgedepot
Für wen Kinder von 6 bis 18 Förderberechtigte Erwachsene
Rechtsstand Bundestag beschlossen, Bundesrat ausstehend Gesetz verkündet
Geplanter Start 1.1.2027 1.1.2027
Staatliches Geld 10 € im Monat Bis zu 540 € Grundzulage im Jahr, plus Kinderzulage
Eigenbeitrag nötig Nein Ja, mindestens 120 € im Jahr
Anlage Regeln des Standarddepots oder Sondervermögen Standarddepot, freies Depot oder Garantieprodukt
Zuzahlungen absetzbar Nein Ja, als Sonderausgaben
Auszahlung Grundsätzlich ab 65 Frühestens ab 65

Wichtig für Eltern: Die Kinderzulage im Altersvorsorgedepot und die Frühstart-Rente sind zwei verschiedene Dinge. Die Kinderzulage fließt in den Vertrag der Eltern, die Frühstart-Rente in einen Vertrag des Kindes. Es handelt sich um zwei getrennte staatliche Leistungen.

Häufige Missverständnisse

„Das Geld ist für die Ausbildung meines Kindes gedacht.“ Nein. Die Frühstart-Rente ist ausdrücklich für das Alter bestimmt. Das Guthaben ist grundsätzlich bis 65 gebunden.

„Ohne Vertrag ist das Geld verloren.“ Nicht sofort. Ohne eigenen Vertrag wird das Geld im Sondervermögen Frühstartrente angelegt. Verloren ist der Anspruch erst, wenn bis zum 35. Lebensjahr kein Vertrag abgeschlossen wurde, in den das Guthaben übertragen werden kann.

„Eigene Zuzahlungen bringen Steuervorteile.“ Nein. Zuzahlungen von Eltern oder Großeltern sind nach den geplanten Regeln nicht steuerlich absetzbar. Die Erträge bleiben aber bis zur Auszahlung steuerfrei.

„Die Frühstart-Rente gibt es schon sicher ab Januar.“ Noch nicht. Erst wenn der Bundesrat zugestimmt hat und das Gesetz verkündet ist, steht der Start fest.

Was Eltern jetzt tun können

  1. Abwarten, ob der Bundesrat zustimmt: Vorher steht nichts endgültig fest.
  2. Steuer-ID bereithalten: Die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes ist Voraussetzung.
  3. Anbieter beobachten: Einige Banken und Broker haben angekündigt, die Frühstart-Rente anzubieten. Vergleiche Kosten und Fondsauswahl, bevor du dich entscheidest.
  4. Eigene Vorsorge prüfen: Für dich selbst gibt es im Altersvorsorgedepot eine Kinderzulage von bis zu 300 € pro Kind und Jahr. Mehr dazu im Ratgeber Altersvorsorgedepot für Familien.

Weitere Antworten findest du in den häufigen Fragen und Begriffe wie „Sondervermögen“ im Glossar.

Was bringt die Frühstart-Rente?

So wachsen 10 € im Monat bis zum 18. Geburtstag und zur Rente.

Zum Frühstart-Rechner

Häufige Fragen

Ist die Frühstart-Rente schon beschlossen?

Der Bundestag hat das Gesetz am 16.10.2026 beschlossen. Weil es ein Zustimmungsgesetz ist, muss noch der Bundesrat zustimmen. Die Frist dafür läuft am 20.11.2026 ab. Geplant ist der Start zum 1. Januar 2027.

Welche Kinder bekommen die Frühstart-Rente?

Gefördert werden Kinder vom 6. bis zum 18. Geburtstag mit Hauptwohnsitz in Deutschland und Steuer-ID. Den Anfang macht der Jahrgang 2020, also Kinder, die 2026 sechs Jahre alt werden – rückwirkend für 2026. Danach kommt jedes Jahr ein neuer Jahrgang hinzu.

Mein Kind ist schon älter als sechs. Bekommt es trotzdem Geld?

Nach den geplanten Regeln nein. Kinder, die vor 2020 geboren sind, bekommen keine staatlichen Beiträge. Sie können zwar einen Frühstart-Vertrag abschließen und privat besparen, der Staat zahlt aber nichts ein.

Muss ich für mein Kind einen Vertrag abschließen?

Nein. Ohne Vertrag wird das Geld kollektiv im staatlichen Sondervermögen Frühstartrente angelegt. Das Guthaben kann später als Startkapital in einen eigenen Vertrag übertragen werden, wenn dieser bis zum 35. Lebensjahr abgeschlossen wird. Danach verfällt der Anspruch.

Kann ich als Elternteil oder Großeltern zusätzlich einzahlen?

Ja. Eltern und andere Personen können bis zu 6.840 € im Jahr zusätzlich einzahlen. Diese Beiträge sind aber nicht steuerlich absetzbar. Das Geld ist wie die staatlichen Beiträge bis zur Rente gebunden.

Wann kann mein Kind über das Geld verfügen?

Grundsätzlich erst ab 65. Bis dahin ist das Guthaben nicht pfändbar und nicht beleihbar, die Erträge bleiben steuerfrei. Ab 18 kann das Kind das Guthaben in einen normalen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen.

Quellen

  1. Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt Frühstart-Rente (16.10.2026)
  2. Bundesrat: Drucksache 619/26
  3. Bundesministerium der Finanzen: Regierungsentwurf zur Frühstart-Rente (12.08.2026)
  4. Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand siehe oben.