Inhalt
Für Familien ist das Altersvorsorgedepot besonders attraktiv: Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es bis zu 300 € Kinderzulage im Jahr. Der Staat legt dabei 1 € auf jeden Euro drauf, den du selbst einzahlst. Die volle Kinderzulage erreichst du schon mit 25 € im Monat. Mit zwei Kindern bekommst du dann auf 300 € Eigenbeitrag insgesamt 750 € Zulagen im Jahr.
In diesem Ratgeber zeigen wir dir mit konkreten Rechenbeispielen, wie viel Förderung für deine Familie drin ist und worauf du achten solltest. Stand: November 2026.
So funktioniert die Kinderzulage
Die Kinderzulage kommt zur Grundzulage hinzu. Beide hängen von deinem Eigenbeitrag ab, also dem Geld, das du selbst in deinen Vertrag einzahlst.
- Grundzulage: 50 % auf die ersten 360 € im Jahr, 25 % auf Beiträge von 360,01 € bis 1.800 €. Maximal 540 € im Jahr.
- Kinderzulage: 1 € je Euro Eigenbeitrag bis 300 €. Maximal 300 € je kindergeldberechtigtem Kind und Jahr.
Wichtig: Die Kinderzulage bezieht sich auf denselben Eigenbeitrag wie die Grundzulage. Du musst also nicht für jedes Kind extra 300 € einzahlen. Mit 300 € im Jahr bekommst du die volle Kinderzulage für jedes deiner Kinder.
Gut zu wissen: Damit überhaupt eine Zulage fließt, musst du mindestens 120 € im Jahr (10 € im Monat) einzahlen. Unterhalb dieses Mindesteigenbeitrags gibt es weder Grund- noch Kinderzulage.
Im Gesetzentwurf war die Kinderzulage noch deutlich niedriger angesetzt, nämlich mit 25 Cent je Euro. Das finale Gesetz ist für Familien also wesentlich großzügiger.
Rechenbeispiele: So viel Förderung bekommt deine Familie
Die folgende Tabelle zeigt typische Kombinationen aus Monatsbeitrag und Kinderzahl. Die Förderquote gibt an, wie viel Zulage du im Verhältnis zu deinem Eigenbeitrag erhältst.
| Monatsbeitrag | Jahresbeitrag | Kinder | Grundzulage | Kinderzulage | Zulagen gesamt | Förderquote |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 10 € | 120 € | 1 | 60 € | 120 € | 180 € | 150 % |
| 25 € | 300 € | 1 | 150 € | 300 € | 450 € | 150 % |
| 25 € | 300 € | 2 | 150 € | 600 € | 750 € | 250 % |
| 25 € | 300 € | 3 | 150 € | 900 € | 1.050 € | 350 % |
| 50 € | 600 € | 2 | 240 € | 600 € | 840 € | 140 % |
| 100 € | 1.200 € | 2 | 390 € | 600 € | 990 € | 82,5 % |
| 150 € | 1.800 € | 2 | 540 € | 600 € | 1.140 € | 63,3 % |
Die Tabelle zeigt zwei Dinge. Erstens: Die Kinderzulage steigt bis zu einem Eigenbeitrag von 300 € im Jahr und bleibt dann gleich. Zweitens: Wer mehr einzahlt, bekommt zwar mehr Grundzulage, die Förderquote sinkt aber.
Beispiel 1: Familie mit zwei Kindern und kleinem Budget
Lisa ist angestellt und hat zwei Kinder, für die sie Kindergeld bezieht. Sie zahlt 25 € im Monat ein, also 300 € im Jahr. Dafür bekommt sie 150 € Grundzulage und 600 € Kinderzulage. Insgesamt fließen 1.050 € im Jahr in ihren Vertrag, davon 750 € vom Staat.
Beispiel 2: Familie, die die volle Förderung ausschöpft
Murat hat zwei Kinder und zahlt 150 € im Monat ein, also 1.800 € im Jahr. Er bekommt die volle Grundzulage von 540 € und 600 € Kinderzulage. Zusammen sind das 1.140 € Zulagen. In seinem Vertrag landen damit 2.940 € pro Jahr.
Beispiel 3: Ein Kind, kleinster möglicher Beitrag
Sarah zahlt den Mindestbeitrag von 10 € im Monat. Auf ihre 120 € im Jahr erhält sie 60 € Grundzulage und 120 € Kinderzulage, zusammen 180 €. Erhöht sie auf 25 € im Monat, steigt die Zulage auf 450 €. Die zusätzlichen 180 € Eigenbeitrag bringen ihr also 270 € mehr Förderung.
Deine eigene Situation kannst du mit dem Zulagenrechner durchrechnen. Wie viel daraus bis zur Rente werden könnte, zeigt der Rentenrechner.
Wer bekommt die Kinderzulage?
Die Kinderzulage ist an den Anspruch auf Kindergeld gekoppelt. Voraussetzung ist außerdem, dass du selbst förderberechtigt bist – entweder unmittelbar, etwa als Arbeitnehmer, Beamter oder Selbstständiger, oder mittelbar über deinen Ehepartner.
Haben beide Eltern einen eigenen Vertrag, ist wie bei Riester zu erwarten, dass die Kinderzulage für dasselbe Kind nur einmal gezahlt wird. Wem sie zugeordnet wird, solltest du vor dem Abschluss mit deinem Anbieter klären. So vermeidest du, dass ihr beide auf dieselbe Zulage rechnet.
Elternzeit und Kindererziehungszeiten
Eltern in Kindererziehungszeiten sind unmittelbar förderberechtigt. Auch wenn du gerade nicht arbeitest, kannst du also die volle Förderung bekommen. Das ist ein wichtiger Punkt für Familien, in denen ein Elternteil zeitweise zu Hause bleibt.
Ehepartner ohne eigenen Anspruch
Ist dein Ehepartner selbst nicht förderberechtigt, kann er unter Umständen mittelbar gefördert werden. Er braucht dafür einen eigenen Vertrag mit mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr. Die Grundzulage beträgt dann höchstens 175 €, eine Kinderzulage ist möglich. Mehr dazu im Ratgeber Mittelbare Förderung für Ehepartner.
Zusätzliche Förderung für junge Eltern und Kinder
Bist du unter 25, bekommst du zusätzlich einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus. Für junge Eltern kann sich der Start also besonders lohnen. Mehr dazu im Ratgeber Altersvorsorgedepot für junge Leute.
Für die Kinder selbst ist mit der Frühstart-Rente ein eigenes Modell geplant: Der Staat soll für Kinder von 6 bis 18 Jahren 10 € im Monat einzahlen, beginnend mit dem Jahrgang 2020. Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Oktober 2026 beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Alle Details findest du auf der Seite Frühstart-Rente und im Frühstart-Rente-Rechner.
Worauf Familien achten sollten
Das Geld ist bis zur Rente gebunden
Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65. Kündigst du vorher, ist das eine schädliche Verwendung: Zulagen und Steuervorteile musst du zurückzahlen. Gerade Familien brauchen oft kurzfristig Geld, etwa für ein Auto oder eine Reparatur. Eine Rücklage außerhalb des Depots ist deshalb wichtig.
Achtung: Zahle nur ein, was du langfristig entbehren kannst. Die gute Nachricht: Für die volle Kinderzulage reichen schon 25 € im Monat.
Wohneigentum bleibt möglich
Möchtet ihr irgendwann ein Haus oder eine Wohnung kaufen, darfst du Geld aus dem Altersvorsorgedepot grundsätzlich für selbst genutztes Wohneigentum in der EU oder im EWR entnehmen. Auch Sondertilgungen, energetische Sanierung oder ein altersgerechter Umbau sind möglich. Anbieter dürfen das allerdings ausschließen, frag also vorher nach.
Riester-Vertrag nicht vorschnell aufgeben
Wenn du bereits einen Riester-Vertrag hast, prüfe genau, bevor du wechselst. Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass Familien mit niedrigem Einkommen bei Riester unter Umständen besser fahren können. Dort reicht für die volle Förderung teils schon der Sockelbetrag von 60 € im Jahr, beim Altersvorsorgedepot sind mindestens 120 € nötig.
Beachte außerdem: Schließt du ein neues Altersvorsorgedepot ab, gelten für deinen alten Riester-Vertrag automatisch die neuen Regeln. Alle Optionen erklärt der Ratgeber Riester-Vertrag behalten, wechseln oder kündigen.
Fazit
Mit der Kinderzulage ist das Altersvorsorgedepot für Familien eine der attraktivsten Formen der Altersvorsorge. Schon 25 € im Monat sichern die volle Kinderzulage, und die Förderquote kann bei mehreren Kindern weit über 100 % liegen.
Welche Produkte und Anbieter es gibt, erfährst du auf der Seite Anbieter und im Ratgeber Standarddepot. Weitere Fragen beantworten die FAQ, Fachbegriffe erklärt das Glossar.
Wie viel Zulage bekommst du?
Grundzulage, Kinderzulage und Steuervorteil in 30 Sekunden ausrechnen.
Häufige Fragen
Gibt es die Kinderzulage auch für Kinder, die vor 2027 geboren wurden?
Entscheidend ist nach den bekannten Regeln, dass für das Kind Anspruch auf Kindergeld besteht, nicht das Geburtsjahr. Die Kinderzulage gibt es ab 2027 also auch für ältere Kinder, solange Kindergeld gezahlt wird.
Was passiert mit der Kinderzulage, wenn das Kindergeld wegfällt?
Dann entfällt für dieses Kind auch die Kinderzulage. Die bereits gutgeschriebenen Zulagen bleiben in deinem Vertrag, und die Grundzulage bekommst du weiterhin.
Kann ich für mein Kind selbst ein Altersvorsorgedepot eröffnen?
Das Altersvorsorgedepot richtet sich an förderberechtigte Erwachsene, die Kinderzulage fließt in deinen eigenen Vertrag. Für Kinder ist die Frühstart-Rente vorgesehen, bei der der Staat 10 € im Monat einzahlen soll.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot auch für Alleinerziehende?
Für viele Alleinerziehende kann es sich lohnen, weil Grundzulage und Kinderzulage einkommensunabhängig sind. Schon mit 25 € im Monat und einem Kind gibt es 450 € Zulagen im Jahr.
Quellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand siehe oben.