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Altersvorsorgereformgesetz verkündet: Das gilt ab 2027

Das Altersvorsorgereformgesetz steht im Bundesgesetzblatt. Ab 1.1.2027 gibt es das Altersvorsorgedepot mit bis zu 540 € Grundzulage. Die wichtigsten Regeln.

2 Min. Lesezeit Redaktion AV-Depot.de
Inhalt
  1. Der Weg des Gesetzes
  2. Das sind die wichtigsten Regeln
  3. Deutlich mehr Förderung als im Entwurf
  4. Was ist mit Riester?
  5. Was noch offen ist

Jetzt ist es offiziell: Das Altersvorsorgereformgesetz ist im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 156). Das Gesetz vom 26. Mai 2026 tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit steht fest, dass es ab dann das neue Altersvorsorgedepot gibt.

Der Weg des Gesetzes

Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 17.12.2025 beschlossen. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 27.03.2026 in der Fassung des Finanzausschusses. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, die Linke stimmte dagegen, AfD und Grüne enthielten sich. Am 08.05.2026 stimmte der Bundesrat zu. Mit der Verkündung ist das Verfahren nun abgeschlossen.

Das sind die wichtigsten Regeln

Förderung: Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr und 25 % auf den Teil bis 1.800 €. Das ergibt höchstens 540 € pro Jahr – unabhängig vom Einkommen. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es bis zu 300 € Kinderzulage, für unter 25-Jährige einmalig einen Bonus von 200 €. Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 € im Jahr.

Anlage: Eine Beitragsgarantie wie bei Riester ist nicht mehr vorgeschrieben. Erlaubt sind Fonds und ETFs bis zur Risikoklasse 5 sowie Staatsanleihen. Einzelaktien und Kryptowährungen sind ausgeschlossen. Wer Sicherheit möchte, kann Garantieprodukte mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie wählen.

Standarddepot: Jeder Anbieter muss ein einfaches Standarddepot anbieten oder auf das eines Partners verweisen. Hier sind die Effektivkosten in der Ansparphase auf 1 % pro Jahr begrenzt.

Auszahlung: Ausgezahlt wird frühestens ab 65 und spätestens ab 70, in der Regel über einen Auszahlplan bis mindestens 85. Bis zu 30 % können zu Rentenbeginn auf einmal entnommen werden.

Neu förderberechtigt: Erstmals werden auch Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke gefördert.

Deutlich mehr Förderung als im Entwurf

Im Vergleich zum Regierungsentwurf hat sich viel getan. Der Entwurf sah zunächst nur 30 Cent Zulage je Euro bis 1.200 € vor, die maximale Grundzulage hätte anfangs bei rund 480 € gelegen. Die Kinderzulage sollte nur 25 Cent je Euro betragen, der Kostendeckel bei 1,5 % liegen. Selbstständige waren nicht vorgesehen. Das beschlossene Gesetz ist in all diesen Punkten großzügiger.

Was ist mit Riester?

Neue Riester-Verträge nach altem Recht können nur noch bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Bestehende Verträge behalten ihren Bestandsschutz. Wer möchte, kann in die neuen Regeln wechseln oder sein Guthaben übertragen, ohne die erhaltene Förderung zu verlieren. Details im Ratgeber Riester-Vertrag behalten, wechseln oder kündigen.

Was noch offen ist

Konkrete Produkte gibt es noch nicht. Die Anbieter müssen ihre Verträge erst entwickeln und zertifizieren lassen. Offen ist auch, ob ein öffentliches Standarddepot kommt: Das Gesetz erlaubt eine entsprechende Verordnung, beschlossen ist sie aber noch nicht.

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Quellen

  1. Deutsche Rentenversicherung: Bundesrat billigt Reform der privaten Altersvorsorge (08.05.2026)
  2. Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt Reform der privaten Altersvorsorge (27.03.2026)
  3. Haufe: Altersvorsorgereformgesetz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand siehe oben.